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Kehrwoche: Pflichten, Regeln und häufige Fragen

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Kehrwoche: Pflichten, Regeln und häufige Fragen

Kehrwoche – was muss ich machen und was gehört nicht dazu?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Kehrwoche ist ein wöchentlicher Reinigungsdienst in Mehrfamilienhäusern nach festem Plan
  • Gehweg, Hof, Treppenhaus und Flure gehören dazu – private Räume nicht
  • Bei Nichterfüllung drohen Verwarnungen oder sogar Bußgelder

Im Alltag stolpert man immer wieder über den Begriff Kehrwoche – doch viele wissen gar nicht, was damit gemeint ist. Besonders in Schwaben und Baden ist es Tradition, dass Mieter reihum für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen zuständig sind. Wir klären, welche Arbeiten dazugehören, wann Sie an der Reihe sind und was bei Verstößen droht.

Was ist die Kehrwoche überhaupt?

Die Kehrwoche ist ein Reinigungsdienst in Mehrfamilienhäusern, bei dem die Bewohner abwechselnd für die Sauberkeit der gemeinsamen Bereiche sorgen. Dabei wird ein fester Wechselplan eingehalten – meist wöchentlich, manchmal auch im Zwei-Wochen-Rhythmus. Diese Tradition stammt aus einer Zeit, als es noch keine professionellen Reinigungsfirmen gab. Heute ist sie vor allem in südwestdeutschen Regionen noch weit verbreitet und oft in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten.

Was gehört dazu – Gehweg, Hof und Treppenhaus?

Zur klassischen Kehrwoche gehören alle Gemeinschaftsflächen eines Hauses. Das Treppenhaus mit seinen Stufen und Absätzen muss gründlich gekehrt und bei Bedarf gewischt werden. Der Flur und eventuell vorhandene Gänge sind ebenfalls Ihre Aufgabe. Auch Hauseingänge, Gehwege direkt vor dem Haus und der Hof müssen gereinigt werden – falls vorhanden. Besonderheit: Bei Schneefall und Glatteis entfällt oft die Kehrverpflichtung, dafür kommt dann die Schneeräumpflicht hinzu. Nicht dazu gehören hingegen die privaten Wohnungen, Balkon oder Terrasse anderer Mieter.

Wann bin ich dran – das Wechsel-System erklärt

Der Kehrplan wird meist im Haus ausgehängt oder der Hausverwalter teilt ihn mit. Jeder Haushalt hat eine zugeordnete Woche pro Jahr oder mehr. Die genaue Häufigkeit hängt von der Anzahl der Wohnparteien ab: Bei fünf Parteien kommt jede ungefähr alle fünf Wochen dran. Die Reinigung sollte an festgesetzten Tagen erfolgen – oft ist Samstag oder Sonntag üblich. Wenn Sie verreist sind, müssen Sie die Kehrwoche vorher oder nachher selbst erledigen oder mit einer anderen Partei tauschen.

Was passiert bei Streit oder Nichterfüllung?

Wer die Kehrwoche regelmäßig vernachlässigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Der Hausverwalter oder die Hausverwaltung kann zunächst eine Verwarnung aussprechen. Bei wiederholten Verstößen sind Bußgelder möglich – abhängig von den geltenden Bestimmungen der jeweiligen Stadt. In schweren Fällen kann der Vermieter oder die Hausverwaltung auch eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten dem säumigen Mieter in Rechnung stellen. Um Streit zu vermeiden, sollte der Kehrplan transparent sein und alle Mieter kennen ihre genauen Verpflichtungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Kehrwoche abschaffen oder ignorieren?
Nein, wenn sie in der Hausordnung vorgesehen ist. Sie ist bindend und von jedem Mieter zu erfüllen. Wer nicht selbst reinigen möchte, sollte mit anderen Mietern tauschen oder einen Ersatz stellen.

Wer kontrolliert die Kehrwoche?
Der Hausverwalter oder der Hausmeister überprüft in der Regel, ob die Reinigung ordnungsgemäß stattgefunden hat. Im privaten Einfamilienhaus fällt diese Aufgabe weg – hier ist jeder selbst verantwortlich.

Kann ich die Kehrwoche auf einen anderen Tag verschieben?
In der Regel nein, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart. Absprachen mit anderen Mietern sind möglich, müssen aber dokumentiert werden. Der Hausverwalter sollte informiert sein.

Die Kehrwoche ist kein veraltetes Relikt, sondern regelt bis heute zuverlässig die Gemeinschaftshygiene. Mit etwas Planung und gegenseitiger Rücksicht läuft alles reibungslos – und das Hausklima bleibt harmonisch.

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